Satzung des "Freundeskreis des Winckelmann-Gymnasiums Stendal e.V." § 9B
§ 9 Mitgliederversammlung (Fortsetzung)

(Der Mitgliederversammlung obliegen:)
- die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstands und des Berichts der Kassenprüfer,
- die Entlastung des Vorstands
- jede Änderung der Satzung,
- die Festsetzung der Beiträge.
- die Entscheidung über die eingereichten Anträge
- die Auflösung des Vereins.
6. Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit der Stimmen, soweit sie nicht § 10 oder § 12 der Satzung betreffen.